Abteilung für Internationale Beziehungen und Lernzentrum

Voraussetzungen:

  • Bilaterales Abkommen mit der Partneruniversität
  • Lehrende der Medizinischen Universität Innsbruck (aktives Dienstverhältnis zur MUI);
  • EU/EWR Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft der Türkei ; Lehrende, die als Flüchtlinge anerkannt sind oder zum Zeitpunkt des Antritts der Mobilitätsmaßnahme als ständig in Österreich wohnhaft anerkannt sind;
  • Lehraufenthalt muss in das Studienprogramm der Partnerinstitution integriert sein;
  • Lehraufenthalt muss mindestens 5 Tage (oder 8 Stunden), darf max. 6 Monate dauern (eine Förderung ist für max. 2 Wochen möglich);

Ablauf:

Die Antragsunterlagen sind ausgefüllt in der Abteilung für Internationale Beziehungen und Lernzentrum abzugeben. Die bewilligten Mittel werden nach erfolgter Aktivität unter Anschluss der Originalbelege (Hotelrechnung, Belege für die Reisekosten, Ticket) und der Vorlage des Lehrendenberichtes (Teil des Antragspakets) überwiesen. Dem Bericht ist ein Nachweis über die Lehrtätigkeit beizulegen, z.B. Aufenthaltsbestätigung.
Der Bericht und die Abrechnung sind binnen 1 Monat nach Beendigung des Lehraufenthaltes an die Abteilung für Internationale Beziehungen und Lernzentrum zu übermitteln.

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