Abteilung für Internationale Beziehungen und Lernzentrum

StudienbeihilfebezieherInnen

 

Studierende, die Anspruch auf Beilhilfe für ein Auslandsstudium haben, müssen bei der Studienbeihilfebehörde einen Antrag stellen (www.stipendium.at). Der Antrag muss vor Abgabe in der Studienbeihilfebehörde in der Abteilung für Internationale Beziehungen zur Unterschrift vorgelegt werden. Rechnen Sie bitte mit ca. 1-2 Wochen Bearbeitungszeit.

 

Im Rahmen eines Erasmus SMP Aufenthaltes haben Sie KEINEN Anspruch auf die österreichische Studienbeihilfe!

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