Im Rahmen der Diplomarbeit, Dissertation und Habilitation kann ein Stipendium für die Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten (Laborarbeiten, Feldforschungen, Arbeiten in Archiven, Bibliotheken, wissenschaftliche Sammlungen) im Ausland sowie den Besuch von fachspezifischen Kursen im Ausland, sofern dieser im Zusammenhang mit einer Diplomarbeit oder Dissertation erfolgt, beantragt werden. Studierende werden weiters für die Dauer des Auslandsaufenthaltes auf Antrag vom Studienbeitrag befreit. Tagungen, Konferenzen und Kongresse werden nicht gefördert. Studienbeihilfenbezieher müssen sich bei der Studienbeihilfenbehörde um eine Beihilfe zum Auslandsstudium bewerben.
Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig ausgefüllt in der Abteilung für Internationale Beziehungen und Lernzentrum abzugeben.
Bewerbungsunterlagen (pdf) (word)
Muster Empfehlungsschreiben (pdf) (word)