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Die vorliegende Fassung wurde für die Präsentation im Internet aufbereitet.
Rechtsgültig ist nur die im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Innsbruck kundgemachte Fassung.


Verlängerung der Geltungsdauer der Präzisierung der abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 3 und 4, § 4 KA-AZG vom 01.02.2002 und vom 03.08.2004

abgeschlossen zwischen

der Medizinischen Universität Innsbruck als Arbeitgeber, vertreten durch das Rektorat und

dem Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an der Medizinischen Universität Innsbruck als Arbeitnehmer/innen/vertreter

im Einvernehmen mit den Vertreter/inne/n der im klinischen Bereich der Medizinischen Universität Innsbruck tätigen Ärzte und Zahnärzte (§ 34 UG 2002, § 3 KA-AZG)

Die Geltungsdauer der am 07.12.2005 abgeschlossenen Präzisierung der abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 4 und 4, § 4 KA-AZG vom 01.02.2002 und vom 03.08.2004 in der am 12.12.2006 geänderten Fassung wird neuerlich um ein Jahr, d.i. bis zum 31.12.2008, verlängert.

Innsbruck, am 2007

Medizinische Universität Innsbruck

Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Margarethe Hochleitner
Vizerektorin für Personal, Personalentwicklung und Gleichstellung

Für den Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal:
Ao. Univ. Prof. Dr. Martin Tiefenthaler
Vorsitzender

Ärztevertreter/innen gem § 34 UG2002:
Dr. Rosa Bellmann-Weiler
Ao. Univ. Prof. Dr. Wolfgang Hilbe
Ao. Univ. Prof. Dr. Gerhard Luef
Ao. Univ. Prof. Dr. Thomas Luger
Ass. Prof. Dr. Christoph Profanter