Nachkauf von Pensionszeiten (besonderer Pensionsbeitrag)
Die Beamtinnen und Beamten mit Geburtsjahr nach 1955 und Eintritt vor 1993 erhalten in alphabetischer Reihenfolge ein Schreiben der Med Uni Wien von AR Dr. Kriegler, der von der MUI beauftragt wurde die Ruhegenussvordienstzeiten zu ermitteln. Für diese Mitarbeiter gibt es eine Mischpension aus alter Beamtenpension und neuer ASVG Pension.
Auf Anfrage von Betroffenen der BR1 ersucht, eine Fristerstreckung der Entscheidung über die 14 Tage hinaus zu ermöglichen. Die wird AR Kriegler selbstverständlich zubilligen, wenn Sie danach anfragen. Ein Muster dazu finden Sie hier.
Sie sollten aber diese Frist auch nutzen sich in der Sache zu entscheiden. Unter Mithilfe von Betroffenen wurde auch eine Fragenliste zusammengestellt, die von AR Kriegler beantwortet wurde, die Sie neben anderem Informationsmaterial ebenso auf dieser Seite finden.
Es steht Ihnen auch frei, dort persönlich anzufragen, was von Herrn Kriegler wegen des individuellen Berechnungsmodus bevorzugt und großzügig angeboten wird.
Gewerkschaftsmitglieder haben auch die Möglichkeit sich in der Rechtsabteilung der GÖD beraten zu lassen.
- Kontaktadresse:
- Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7
1010 Wien
Tel. 01/534 54 DW 260
Dr. Gerd Swoboda
E-Mail gerd.swoboda@goed.at
FAQ
- Frage:
- Welche Nachkaufzeiten machen bei folgenden Ruhegenussvordienstzeiten (RGvDZ) beim derzeitigen Pensionsgesetz einen Sinn, d.h. mit welchen Zeiten bekommt man die maximale Pension?
- Antwort:
- Nur individuell beantwortbar.
Eine Beratung erfolgt gerne telefonisch durch Herrn ADir Fritz Kriegler in der Personalabteilung der MUW (Tel. 01-40160-20002 oder e-mail: fritz.kriegler@meduniwien.ac.at)
- Frage:
- Macht es Sinn, mehr RGvDZ zu erwerben als für eine 100% ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit erforderlich sind, z.B. bei Dienstunfähigkeit?
- Antwort:
- Grundsätzlich möglich, aber sehr sicherheitsorientierte Motivation. Ein Nachkauf von ausgeschlossenen Zeiten wäre auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich! Es bleibt die grundsätzliche Frage, ob das zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung (also beispielsweise in 20 Jahren) dann noch in der derzeitigen Form gültig ist.
- Frage:
- Wenn jemand unter die Parallelrechnung (alt-ast zu neu-ast) für die Pensionsberechnung fällt, bringen die Zeiten vor 2003 mehr?
- Antwort:
- sozialversicherungspflichtig (aber seit 01.01.2005) nicht mehr pensionswirksam sind (z.B. Journaldienste). Da sind die Altzeiten besser. Ärzte/innen mit JD sollten das erwägen.
Auch hier ist zu beachten, ob die derzeit vorgesehene Parallelrechnung in Zukunft in der jetzt bestehenden Form noch gelten wird. Auch hier wäre zu überlegen, dass ein Nachkauf von ausgeschlossenen Zeiten zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.
- Frage
- Ist es vorteilhaft, wenn man viele Vordienstzeiten vor 2003 hat, wenn man in der Korridoranwendung schon mit 62 Jahren in Pension gehen möchte?
- Antwort:
- Grundsätzlich ja, aber wer weiss, ob er mit den massiven Abschlägen (4%/Jahr) mit 62 dann noch in Pension gehen will und ob die Korridoranwendung dann noch zulässig/gültig ist.
- Frage:
- Ist es richtig, dass, wenn nachgekaufte Zeiten weder einen möglichen früheren Pensionsantritt noch eine höhere Pensionsauszahlung bewirken, sie wieder ausbezahlt werden?
- Antwort:
- Nein, keine Ausbezahlung für Beamte, das gibt es nur im ASVG.
- Frage:
- Sind österreichisch finanzierte Forschungsaufenthalte (beispielsweise vom FWF: Erwin Schrödinger, Max Kade, etc.), die zum Zeitpunkt der Zuteilung als Pensionsversicherungszeiten galten, berücksichtigbare Ruhegenussvordienstzeiten oder ist hierfür schon ASVG Pension entrichtet?
- Antwort:
- In Drittländern erbrachte Forschungszeiten, die hier erwähnt werden sind häufig Anstellungvoraussetzung und als solche berücksichtigbare Vordienstzeiten. Pensionsanspruch muss aber dafür erworben werden.
- Frage:
- Wenn ich mich entscheide den Nachkauf erst in 10 Jahren zu machen, ist dann ein anderer Tarif gültig?
- Antwort:
- Die Berechnung der Valorisierung erfolgt anhand einer ‚Referenzgehaltsstufe’ (=Dkl.V/Gehaltsstufe 2 eines Beamten der allgemeinen Verwaltung). Wurde jemand z.B.: im Jahr 1993 in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis ernannt (=Beamter) und kauft im Jahr 2017 ausgeschlossene Zeiten nach, wird anhand der Entwicklung der o.a. Referenzgehaltsstufe der Faktor der Valorisierung ermittelt, was zu einer wesentlichen Verteuerung des Nachkaufes führen wird.
- Frage:
- Ich bin Südtirolerin und wir machen dort erst mit 19 Jahren (dh. nach 13 Schuljahren) Matura. Gilt diese Zeit ab dem achtzehnten Lebensjahr als berücksichtigbare Ruhegenussvordienstzeit?
- Antwort:
- Ja, das wird für jedes EU Land ermittelt (Mindestschulzeit bis zur Studienberechtigung)
Parallelrechnung
- Grundlagen:
- Summe aller Versicherungszeiten
- Ermittlung der Leistung nach dem Altrecht für die gesamte Versicherungszeit, unter der Annahme, dass das Altrecht bis zum Pensionsbeginn weitergegolten hätte (Ruhebezug nach PG ("BDG-Ruhegenuss"-Anspruch))
- nachgekaufte Zeiten werden diesem Anteil zugerechnet.
- Für die Pensionsberechnung nach dem alten Recht (Personen, die vor dem 1. Jänner 2005 Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung erworben haben) wird für Pensionen mit einem Stichtag ab dem 1. Jänner 2004 ("Neupension") eine Vergleichsberechnung unter Anwendung der am 31. Dezember 2003 geltenden Rechtslage durchgeführt (Vergleichspension).
Ist die "Neupension" niedriger als die Vergleichspension, wird der Pensionsverlust mit einem bestimmten Prozentsatz gedeckelt.
Der Verlustdeckel betrug im Jahr 2004 fünf Prozent und erhöht sich in den folgenden Jahren um jeweils 0,25 Prozent, bis er im Jahr 2024 10 Prozent erreicht. Somit ergibt sich für das Jahr 2007 ein Verlustdeckel von 5,75 Prozent.
- Ermittlung der Leistung nach dem APG für die gesamte Versicherungszeit, unter der Annahme, dass das Neurecht seit Versicherungsbeginn gegolten hätte (APG-Pension).
- Anteilsmäßige Aufteilung des fiktiven Ruhebezuges bzw. der fiktiven Pension
- für die ersten 10 Jahren werden 50% an Anspruch berechnet,
- für jedes weitere Jahr werden 2% an Anspruch berechnet.
- Die Parallelrechnung entfällt, wenn der Anteil der ab oder vor 01.01.2005 erworbenen Versicherungsmonate weniger als 5 Prozent der Gesamtversicherungsmonate bzw. weniger als 36 Versicherungsmonate beträgt.
Beispiele
| Versicherungsjahre |
vor 31.12.2004 |
nach 01.01.2005 |
Anteil
PG-Ruhegenuss |
Anteil
APG-Pension |
| 45 |
30 |
15 |
90% |
10% |
| 45 |
29 |
16 |
88% |
12% |
| 45 |
28 |
17 |
86% |
14% |
| 45 |
27 |
18 |
84% |
16% |
| 45 |
26 |
19 |
82% |
18% |
| 45 |
25 |
20 |
80% |
20% |
| 45 |
24 |
21 |
78% |
22% |
| 45 |
23 |
22 |
76% |
24% |
| 45 |
22 |
23 |
74% |
26% |
| 45 |
21 |
24 |
72% |
28% |
| 45 |
20 |
25 |
70% |
30% |
| 45 |
19 |
26 |
68% |
32% |
| 45 |
18 |
27 |
66% |
34% |
| 45 |
17 |
28 |
64% |
36% |
| 45 |
16 |
29 |
62% |
38% |
| 45 |
15 |
30 |
60% |
40% |
| 45 |
14 |
31 |
58% |
42% |
| 45 |
13 |
32 |
56% |
44% |
| 45 |
12 |
33 |
54% |
46% |
| 45 |
11 |
34 |
52% |
48% |
| 45 |
10 |
35 |
50% |
50% |
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